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Was du selbst tun kannst

"Ich hätte gerne den Passierschein A 38..."

Um Hilfe zu bekommen, solltest du dich vorab informieren. Dazu einige Hinweise:

  • Deutschland ist ein Rechtsstaat. Deshalb muss jede staatliche Hilfe gesetzlich begründet und geregelt sein.
  • Diese Gesetzesgrundlage für unsere Hilfen steht im § 27 des SGB VIII (das ehemalige KJHG)
  • Eine Hilfe muss beim Jugendamt in deiner Stadt beantragt werden.
  • Das Jugendamt ist zuständig für Hilfen zur Erziehung und den Schutz der Kindeswohls
  • Das Familiengericht ist zuständig dafür, bei Streitigkeiten zwischen Eltern oder Streit zwischen Eltern/einer Familie und dem Jugendamt eine Entscheidung zu treffen.

 

Das können deine ersten Schritte sein: