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Was sie selbst tun können

"Von der Wiege bis zur Bahre, ...Formulare, Formulare."

Um eine Unterstützung zu bekommen, sollten Sie folgende Zusammenhänge kennen:

  • Deutschland ist ein Rechtsstaat. Deshalb muss jede staatliche Hilfe gesetzlich begründet und geregelt sein.
  • Die Gesetzesgrundlage für unsere Hilfen steht im § 27 des SGB VIII (das ehemalige KJHG).
  • Eine Hilfe muss beim örtlichen Jugendamt beantragt werden.
  • Das Jugendamt ist dabei zuständig für Hilfen zur Erziehung und den Schutz der Kindeswohls.
  • Das Familiengericht wird in einigen Fällen ebenfalls tätig, um bei Streitigkeiten zwischen Eltern oder Streit zwischen Eltern/einer Familie und dem Jugendamt eine rechtlich verbindliche Entscheidung zu treffen.

 

Das können ihre ersten Schritte sein: