Um Hilfe zu bekommen, solltest du dich vorab informieren. Dazu einige Hinweise:
Deutschland ist ein Rechtsstaat. Deshalb muss jede staatliche Hilfe gesetzlich begründet und geregelt sein.
Diese Gesetzesgrundlage für unsere Hilfen steht im § 27 des SGB VIII (das ehemalige KJHG)
Eine Hilfe muss beim Jugendamt in deiner Stadt beantragt werden.
Das Jugendamt ist zuständig für Hilfen zur Erziehung und den Schutz der Kindeswohls
Das Familiengericht ist zuständig dafür, bei Streitigkeiten zwischen Eltern oder Streit zwischen Eltern/einer Familie und dem Jugendamt eine Entscheidung zu treffen.